ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [AGB]
   
 
  Go4Hessen bzw. BOME Unternehmensberatung GmbH
  Die BOME GmbH nimmt Werbeaufträge von Auftraggebern zur Veröffentlichung zum Zwecke der Verbreitung im Internet entgegen. Die genannte Firmenbezeichnung der BOME GmbH lautet:
 
  BOME Unternehmensberatung GmbH
Abt. Go4Hessen.de
  Die BOME Unternehmensberatung, Grabenweg 3, 37235 Hessisch Lichtenau - kurz und im Nachfolgenden BOME GmbH gennant - ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Eschwege (HRB 2285).
  Für die Rechtsbeziehungen zwischen der BOME GmbH und dem Auftraggeber sowie für die Abwicklung eines Werbeauftrages gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
  Wünscht der Auftraggeber die Geltung anderer Bedingungen, werden diese nur Vertragsinhalt, wenn die BOME GmbH ausdrücklich schriftlich zustimmt.
 
 
1. Umfang des Auftrages ist die Durchführung von Werbeaufträgen verschiedener Art
gemäß dem Angebot auf der Homepage für die vertraglich vereinbarte Zeit.
Die Laufzeit des Gesamtauftrages beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
   
2. Sofern der Gesamtauftrag nicht erfüllt wird, hat der Auftraggeber der BOME GmbH den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückzuerstatten. Hat die BOME GmbH die Nichterfüllung zu vertreten, entfällt die Erstattungsverpflichtung.
   
3. Der Auftraggeber kann die Unterlagen auf der Homepage der BOME GmbH einsehen, er kann das Übersenden der Unterlagen verlangen. Die Unterlagen enthalten die maßgeblichen Bestimmungen über das Werbeangebot, Preise, die technische Spezifikationen der Werbeunterlagen sowie die technische Werbedisposition. Mit dem Erteilen des Anzeigenauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bestimmungen einverstanden.
   
4. Der Vertrag zwischen der BOME GmbH und dem Auftraggeber kommt erst durch Auslösen des Werbeauftrages im Internet auf den dafür vorgesehenen Seiten der ersten Anzeigen zustande. Die BOME GmbH behält sich vor, Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Werbungsabschluss behält sich die BOME GmbH die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen vor ( Grafik, Anzeigentext, ALT-Text und Klicktext ). Auch bei Werbeaufträgen, die von Vertretern der BOME GmbH oder sonstigen befugten Annahmestellen vorgenommen werden, steht ihr das Recht auf Ablehnung zu. Die Ablehnung muss jedoch dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden.
   
5.

Die BOME GmbH geht bei den Anzeigenaufträgen davon aus, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Die BOME GmbH ist nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen. Sollte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen werden, stellt der Auftraggeber die BOME GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

Rechtsradikale, pornografische, sittenwidrige oder strafrechtlich nicht einwandfreie Aufträge werden grundsätzlich abgelehnt oder nachträglich gesperrt.

   
6. Der Werbungstreibende verpflichtet sich den notwendigen Umfang von Anzeigenunterlagen, die zur Veröffentlichung eingereicht werden müssen, die technischen Spezifikationen, welche die Anzeigenunterlagen erfüllen müssen, den Weg, auf dem Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen, sowie den spätestmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen
eingereicht werden müssen, einzuhalten. Die BOME GmbH ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die diesen Bestimmungen nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden sind.
   
7. Kommt eine beauftragte Veröffentlichung nicht zustande, ist die BOME GmbH berechtigt eine Aufwandspauschale von 25% des Auftragswertes, mindestens jedoch 59,-- Euro in Rechnung zu stellen.
   
8. Die Veröffentlichung einer Anzeige erfolgt jeweils zum vereinbarten Zeitpunkt. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen behält sich die BOME GmbH vor.
   
9. Die BOME GmbH haftet nicht dafür, dass Werbeaufträge an bestimmten Plätzen der zu bestimmten Terminen aufgenommen werden. Bei sämtlichen Eintragungen wird keine Gewähr und Haftung für die ständige Erreichbarkeit der URL erteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Eintragung. Die BOME GmbH ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, einen Eintragungsantrag abzulehnen. Etwaig geleistete Eintragungsgebühren werden natürlich sofort erstattet. Abs. 6 gilt für die Berechnung der Erstattungsgebühr.
   
10. Dem Auftraggeber steht gemäß § 3 des Fernabsatzgesetzes ( FernAbsG ) ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Auftraggeber von der BOME GmbH über die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, und über einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen und zu einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichterfüllbarkeit nicht zu erbringen, erteilt worden ist, im übrigen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Auftraggeber und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären oder muss auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen und ist gegebenenfalls vom Auftraggeber nachzuweisen. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen spätestens vier Monate nach Vertragsabschluss oder wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
   
11. Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels schriftlich auf dauerhaftem Datenträger durch den Auftraggeber zu erheben. Im übrigen hat der Auftraggeber höchstens Anspruch auf Ersatz in Form von unberechnetem, zusätzlichen Anzeigenraum in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlust sind ausgeschlossen.
   
13. Die Kosten für die Herstellung von Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen enthalten. Werbebanner, Buttons, Sticker, Flash-Animationen sowie jegliche grafische Dienstleistungen werden separat abgerechnet.
   
14. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste der BOME GmbH zu halten. Die von der BOME GmbH gewährte Vermittlungsprovision darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
   
15. Wird die Anzeigenveröffentlichung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen zeitweilig unterbrochen, verlängert sich die vereinbarte Vertragszeit entsprechend der Dauer der Unterbrechung. Ein Schadenersatz kann in diesen Fällen nicht verlangt werden.
   
16. Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die die BOME GmbH nicht zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu bezahlen.
   
18. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt als Vorauszahlung zu leisten. Erst danach ist die BOME GmbH zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistung verpflichtet. Für den Fall, dass der Vorauszahlungspflichtige nicht leistet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Verzugsregelung. Jegliche Zahlung wird mittels Ermächtigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren durch die BOME GmbH vom Konto des Auftraggebers abgebucht bzw. eingezogen. Kommt der Auftraggeber bzw. Werbetreibende seiner Zahlungsverpflichtung nicht, zögerlich oder nur teilweise nach, ist die BOME GmbH zur berechnung von Mahngebühren berechtigt.
   
19. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht eine Vorauszahlung leistet oder am Lastschriftverfahren teilnimmt, wird die Rechnung am Erscheinenstag, spätestens am Monatsende erstellt. Der Ausgleich der Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig.
   
20. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Geschäftsbedingungen und der Vertrag seine volle Gültigkeit. Anstelle der ungültigen Regelung tritt automatisch die deutsche Rechtssprechung ein.
   
21.  An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Interesse der Geschäftspartner entspricht.
   
22. Die BOME GmbH wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern. Hier wird auf § 33 BDSG hingewiesen. Die BOME GmbH verpflichtet sich jedoch diese nicht an Dritte weiter zu geben, sofern dies nicht für die Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
   
23. Als Erfüllungsort und auschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Witzenhausen, bzw. Eschwege ausdrücklich vereinbart.
   
   


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