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| 1. |
Umfang des Auftrages ist die Durchführung
von Werbeaufträgen verschiedener Art
gemäß dem Angebot auf der Homepage für die vertraglich vereinbarte
Zeit.
Die Laufzeit des Gesamtauftrages beginnt mit dem Erscheinen
der ersten Anzeige. |
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| 2. |
Sofern der Gesamtauftrag nicht erfüllt
wird, hat der Auftraggeber der BOME GmbH den Differenzbetrag
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass zurückzuerstatten. Hat die BOME GmbH die Nichterfüllung
zu vertreten, entfällt die Erstattungsverpflichtung. |
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| 3. |
Der Auftraggeber kann die Unterlagen
auf der Homepage der BOME GmbH einsehen, er kann das Übersenden
der Unterlagen verlangen. Die Unterlagen enthalten die maßgeblichen
Bestimmungen über das Werbeangebot, Preise, die technische Spezifikationen
der Werbeunterlagen sowie die technische Werbedisposition. Mit
dem Erteilen des Anzeigenauftrages erklärt sich der Auftraggeber
mit diesen Bestimmungen einverstanden. |
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| 4. |
Der Vertrag zwischen der BOME GmbH
und dem Auftraggeber kommt erst durch Auslösen des Werbeauftrages
im Internet auf den dafür vorgesehenen Seiten der ersten Anzeigen
zustande. Die BOME GmbH behält sich vor, Werbeaufträge ohne
Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Werbungsabschluss behält
sich die BOME GmbH die Annahme einzelner Anzeigenunterlagen
vor ( Grafik, Anzeigentext, ALT-Text und Klicktext ). Auch bei
Werbeaufträgen, die von Vertretern der BOME GmbH oder sonstigen
befugten Annahmestellen vorgenommen werden, steht ihr das Recht
auf Ablehnung zu. Die Ablehnung muss jedoch dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt werden. |
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| 5. |
Die BOME GmbH geht bei den Anzeigenaufträgen davon aus, dass
der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt
und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Die BOME GmbH ist
nicht verpflichtet, diese Voraussetzungen zu überprüfen.
Sollte gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen
werden, stellt der Auftraggeber die BOME GmbH von allen Ansprüchen
Dritter frei.
Rechtsradikale, pornografische, sittenwidrige oder strafrechtlich
nicht einwandfreie Aufträge werden grundsätzlich
abgelehnt oder nachträglich gesperrt.
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| 6. |
Der Werbungstreibende verpflichtet
sich den notwendigen Umfang von Anzeigenunterlagen, die zur
Veröffentlichung eingereicht werden müssen, die technischen
Spezifikationen, welche die Anzeigenunterlagen erfüllen müssen,
den Weg, auf dem Anzeigenunterlagen eingereicht werden müssen,
sowie den spätestmöglichen Zeitpunkt, zu dem die Anzeigenunterlagen
eingereicht werden müssen, einzuhalten. Die BOME GmbH ist nicht
verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die diesen Bestimmungen
nicht genügen bzw. nicht rechtzeitig abgegeben worden sind. |
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| 7. |
Kommt eine beauftragte Veröffentlichung
nicht zustande, ist die BOME GmbH berechtigt eine Aufwandspauschale
von 25% des Auftragswertes, mindestens jedoch 59,-- Euro in
Rechnung zu stellen. |
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| 8. |
Die Veröffentlichung einer
Anzeige erfolgt jeweils zum vereinbarten Zeitpunkt. Verschiebungen
der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Ursachen
behält sich die BOME GmbH vor. |
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| 9. |
Die BOME GmbH haftet nicht dafür,
dass Werbeaufträge an bestimmten Plätzen der zu bestimmten Terminen
aufgenommen werden. Bei sämtlichen Eintragungen wird keine
Gewähr und Haftung für die ständige Erreichbarkeit
der URL erteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Eintragung.
Die BOME GmbH ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, einen
Eintragungsantrag abzulehnen. Etwaig geleistete Eintragungsgebühren
werden natürlich sofort erstattet. Abs. 6 gilt für
die Berechnung der Erstattungsgebühr. |
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| 10. |
Dem Auftraggeber steht gemäß § 3 des
Fernabsatzgesetzes ( FernAbsG ) ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist
beginnt, sobald der Auftraggeber von der BOME GmbH über die
Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde oder
regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, und über
einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung
zu erbringen und zu einen Vorbehalt, die versprochene Leistung
im Falle ihrer Nichterfüllbarkeit nicht zu erbringen, erteilt
worden ist, im übrigen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den
Auftraggeber und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung gestellt werden. Der Widerruf ist schriftlich
zu erklären oder muss auf einem anderen dauerhaften Datenträger
erfolgen und ist gegebenenfalls vom Auftraggeber nachzuweisen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen spätestens
vier Monate nach Vertragsabschluss oder wenn der Unternehmer
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Auftraggebers
vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher
diese selbst veranlasst hat. |
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| 11. |
Reklamationen aller Art sind unverzüglich
nach Kenntnisnahme eines Mangels schriftlich auf dauerhaftem
Datenträger durch den Auftraggeber zu erheben. Im übrigen
hat der Auftraggeber höchstens Anspruch auf Ersatz in Form von
unberechnetem, zusätzlichen Anzeigenraum in dem Ausmaße, in
dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende
Haftungen für den Verlust sind ausgeschlossen. |
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| 13. |
Die Kosten für die Herstellung von
Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen enthalten. Werbebanner,
Buttons, Sticker, Flash-Animationen sowie jegliche grafische
Dienstleistungen werden separat abgerechnet. |
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| 14. |
Die Werbemittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
mit den Werbungstreibenden an die Preisliste der BOME GmbH zu
halten. Die von der BOME GmbH gewährte Vermittlungsprovision
darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden. |
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| 15. |
Wird die Anzeigenveröffentlichung
durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen
zeitweilig unterbrochen, verlängert sich die vereinbarte Vertragszeit
entsprechend der Dauer der Unterbrechung. Ein Schadenersatz
kann in diesen Fällen nicht verlangt werden. |
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| 16. |
Wird ein Auftrag ganz oder teilweise
aus Gründen nicht erfüllt, die die BOME GmbH nicht zu vertreten
hat, so ist der Auftraggeber gleichwohl verpflichtet, den vollen
Anzeigenpreis zu bezahlen. |
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| 18. |
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
das vereinbarte Entgelt als Vorauszahlung zu leisten. Erst danach
ist die BOME GmbH zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistung
verpflichtet. Für den Fall, dass der Vorauszahlungspflichtige
nicht leistet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die
Verzugsregelung. Jegliche Zahlung wird mittels Ermächtigung
zur Teilnahme am Lastschriftverfahren durch die BOME GmbH vom
Konto des Auftraggebers abgebucht bzw. eingezogen. Kommt der
Auftraggeber bzw. Werbetreibende seiner Zahlungsverpflichtung
nicht, zögerlich oder nur teilweise nach, ist die BOME
GmbH zur berechnung von Mahngebühren berechtigt. |
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| 19. |
Für den Fall, dass der Auftraggeber
nicht eine Vorauszahlung leistet oder am Lastschriftverfahren
teilnimmt, wird die Rechnung am Erscheinenstag, spätestens am
Monatsende erstellt. Der Ausgleich der Rechnung ist innerhalb
von zehn Tagen nach Eingang bei dem Auftraggeber zur Zahlung
fällig. |
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| 20. |
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Geschäftsbedingungen
und der Vertrag seine volle Gültigkeit. Anstelle der ungültigen
Regelung tritt automatisch die deutsche Rechtssprechung ein. |
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| 21. |
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem
Interesse der Geschäftspartner entspricht. |
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| 22. |
Die BOME GmbH wird die im Verkehr
mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung
im automatisierten Verfahren speichern. Hier wird auf § 33 BDSG
hingewiesen. Die BOME GmbH verpflichtet sich jedoch diese nicht
an Dritte weiter zu geben, sofern dies nicht für die Erfüllung
des Auftrages notwendig ist. |
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| 23. |
Als Erfüllungsort und auschließlicher
Gerichtsstand für alle Aufträge ist Witzenhausen, bzw. Eschwege
ausdrücklich vereinbart. |
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